Allgemeine Geschäftsbedingungen der kiss architektur ZT GmbH

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die kiss architektur ZT GmbH (im Folgenden „kiss architektur ZT GmbH“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“), unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Ebenso verstehen sich alle privatrechtlichen Willenserklärungen auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von kiss architektur ZT GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch kiss architektur ZT GmbH bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

1.6. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von kiss architektur ZT GmbH sind freibleibend, unverbindlich und maximal 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich in Euro jeweils zuzüglich 20% Umsatzsteuer, basierend auf den derzeitigen Lohn- und Materialkosten. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

1.7. Vertragserfüllungshandlungen der kiss architektur ZT GmbH gelten nicht als automatische Zustimmung zu den von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden mündlichen Zusagen oder Nebenabreden, insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen oder Zustellern/-innen abgegeben werden, sind für die kiss architektur ZT GmbH nicht verbindlich.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Planungsleistungen gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist) nachstehende Planer(büro)leistungen wie

  • Studie
  • Vorentwurf
  • Entwurf
  • Einreichung
  • Polierplanung
  • Ausschreibung
  • Künstlerische Oberleitung
  • Technische Oberleitung
  • Bauleitung
  • Baukoordination
  • BIM Management

wobei selbstverständlich vereinbarungsgemäß auch nur einzelne dieser Leistungen Vertragsgegenstand sein können.
Nicht von der Tätigkeit des Planers mitumfasst sind:

  • statisch-konstruktive Bearbeitung
  • haustechnische Planung
  • elektrotechnische Planung
  • bauphysikalische Planung
  • Brandschutzplanung
  • Bodenuntersuchungen
  • Vermessungsarbeiten

2.1    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch kiss architektur ZT GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch kiss architektur ZT GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben und schriftlich definierten Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages vollkommene Gestaltungsfreiheit der kiss architektur ZT GmbH. Spezielle Bearbeitungsrichtlinen des Auftraggebers zur Erbringung der beauftragten Leistung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der kiss architektur ZT GmbH.

2.2    Alle Leistungen der kiss architektur ZT GmbH, insbesondere alle mündlichen und schriftlichen Konzepte, sämtliche Planungsunterlagen, Vorentwürfe, Skizzen, ästhetische Empfehlungen, Reinzeichnungen, , , Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, sind vom Kunden gesondert zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei Überschreitung dieser Frist gelten sie als vom Kunden genehmigt und abgenommen. Ebenso gelten Änderungen gegenüber dem Auftrag durch die Auftragsbestätigung seitens kiss architektur ZT GmbH als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen fünf Werktagen widerspricht.

2.3 Empfängt die kiss architektur ZT GmbH Angebote durch anbietende Unternehmen, so ist dieses innerhalb einer angemessenen, jedoch mindestens acht Werktage andauernden Frist ab Zugang des Angebots, an das Angebot gebunden.

2.4    Der Kunde wird kiss architektur ZT GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, in Endfassung, strukturiert und kontrolliert (zb auf Datenträgern) zur Verfügung stellen. Er wird kiss architektur ZT GmbH von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von kiss architektur ZT GmbH verzögert werden oder gar wiederholt werden müssen. Allfälliger Mehraufwand wird nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.

2.5    Der Kunde ist weiterst verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Grafiken, Logos etc.) auf allfällige Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. kiss architektur ZT GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird kiss architektur ZT GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde kiss architektur ZT GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auferlegte Lizenz- oder Schadenersatzzahlungen sowie sämtliche Prozess- und Vertretungskosten.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1    kiss architektur ZT GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen sowie derartige Leistungen nach eigenem Ermessen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. kiss architektur ZT GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit kiss architektur ZT GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der kiss architektur ZT GmbH .

3.4. Sämtliche Fremdleistungen können von kiss architektur ZT GmbH nach freiem Ermessen an Dritte vergeben werden. Dies gilt auch für nachträgliche Abweichungen von den Auftragsgrundlagen (z.B. durch die Beauftragung anderer Drittunternehmen) oder Änderungen in der Leistungserbringung durch Dritte, soweit die beauftragte Leistung dadurch nicht wesentlich negativ beeinträchtigt wird.

3.5. Besteht der Auftraggeber dennoch auf die Leistungserbringung durch einen spezifischen Drittunternehmer, so wird er selbst mit diesem Unternehmen den Leistungsvertrag schließen, ohne, sodass die kiss architektur ZT GmbH für dessen Leistungen schad- und klaglos zu halten ist   

4. Termine

4.1    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. schriftlich zu bestätigen. Vereinbarte Auftragszeiträume verstehen sich immer nach Maßgabe und Inhalt des geforderten Planungskonzepts und nach vollständiger Übergabe der gesamten Materialien in vereinbarter Form durch den Auftraggeber. Kommt es hierbei zu Verzögerungen, ist kiss architektur ZT GmbH nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen gebunden.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der kiss architektur ZT GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist sowohl der Kunde als auch kiss architektur ZT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3    Befindet sich kiss architektur ZT GmbH in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Vorzeitige Auflösung

5.1. kiss architektur ZT GmbH ist stets berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Neben den gesetzlichen Gründen liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  1. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Vertragspflichten, wie zb Zahlung eines fällig gestellten Betrages, Unterbrechung der Leistung des Auftraggebers oder Mitwirkungspflichten, verstößt; Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen des Punktes 7. dieser AGB´s.
  1. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von kiss architektur ZT GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit leistet;
  1. d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 kiss architektur ZT GmbH ist im Falle des unberechtigten Vertragsrücktrittes seitens des Auftraggebers dazu berechtigt, wahlweise auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. ­­­­­­

6. Honorar

Das Honorar des Planers umfasst ausschließlich das Planungshonorar für Planungs- bzw. Architektenleistungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, darin sind jedenfalls nicht enthalten die Sonderkosten für

  • statisch – konstruktive Bearbeitung
  • haustechnische Planung
  • elektrotechnische Planung
  • bauphysikalische Planung
  • Brandschutzplanung
  • Bodenuntersuchungen
  • Vermessungsarbeiten

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von kiss architektur ZT GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. kiss architektur ZT GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes ein Akonto zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 10.000, — oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist kiss architektur ZT GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.2 Das Honorar versteht sich stets als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels gesonderter Vereinbarung im Einzelfall hat kiss architektur ZT GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber-, leistungsschutz- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte immer Anspruch auf ein Honorar in angemessener und marktüblicher Höhe.

6.3    Alle Leistungen der kiss architektur ZT GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, müssen gesondert entlohnt werden. Alle der kiss architektur ZT GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Alle Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet zutreffende Leistungsziels, des Leistungsumfangs und der Leistungszeit sowie die Umstände der Leistungserbringung bemessen. Änderungen dieser Parameter während der Leistungserbringung bewirken eine neue Verrechnungsgrundlage für die im folgenden erbrachten Leistungen.

6.4 Kostenvoranschläge der kiss architektur ZT GmbH sind immer unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die zuvor schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird kiss architektur ZT GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis zu 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt von vornherein vom Auftraggeber als genehmigt, insbesondere bei in Anspruch genommenen Fremdleistungen.

6.5    Für alle Arbeiten und Leistungen der kiss architektur ZT GmbH, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der kiss architektur ZT GmbH das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird hiermit ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Planungen, Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an kiss architektur ZT GmbH zurückzustellen.

6.6 kiss architektur ZT GmbH ist berechtigt, während des Vertragsabschlusses und Leistungserbringung erfolgten Änderungen kollektivvertraglicher Regelungen oder innerbetrieblichen Preisänderungen, sowie andere für die Leistungserbringung notwendigen Kostenänderungen (wie jene von Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc.) entsprechend, seine Preise nach oben anzupassen.

6.7 Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht in der Sphäre der kiss architektur ZT GmbH liegen und eine Neube- oder Umarbeitung des Auftrages erfolgen, insbesondere infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen, relevanter Vorschriften und Gesetze oder auch infolge geänderter Auftraggeber wünsche, sind entsprechend dem Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.

6.8 Alle Arbeiten und Leistungen der kiss architektur ZT GmbH im Sinne von Vorleistungen für einen künftigen Auftrag, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Beauftragung führen oder zur Ausführung gebracht werden, werden mangels einer anderen Vereinbarung auf Stundenbasis zur Abrechnung gebracht. Es gelten pauschal folgende Honorarsätze für die erbrachten Leistungen:

Ziviltechniker Standard … € 135,- / Std (exkl. Ust.)
Ziviltechniker erhöhter Satz … € 150,- / Std (exkl. Ust.)
Projektleiter … € 100,- / Std (exkl. Ust.)
CAD Konstrukteur … € 85,- / Std (exkl. Ust.)
Assistenz … € 75,- / Std (exkl. Ust.)

Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1    Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von kiss architektur ZT GmbH gelieferte Ware und sämtliche Nutzungsrechte an erbrachten Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im alleinigen Eigentum der kiss architektur ZT GmbH. kiss architektur ZT GmbH ist berechtigt, die Ansprüche durch die Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer enthalten, fällig zu stellen Teilrechnungen sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe 8% über dem Basiszinsatz pro Jahr. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde, kiss architektur ZT GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben durch kiss architektur ZT GmbH sowie die Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann kiss architektur ZT GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist kiss architektur ZT GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückhaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich kiss architektur ZT GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, ohne Setzung einer weiteren Nachfrist die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von kiss architektur ZT GmbH aufzurechnen, außer der Forderung des Kunden wurde von kiss architektur ZT GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

7.5 Punkt 7.3. gilt auch bei Verbrauchergeschäften, soweit kiss architektur ZT GmbH ihre Leistungen vollständig erbracht hat, nur eine rückständige Teilleistung des Auftraggebers für mindestens 3 Wochen überfällig ist, und, kiss architektur ZT GmbH unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt hat.

8. Eigentumsrecht, Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der kiss architektur ZT GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von kiss architektur ZT GmbH und können von kiss architektur ZT GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der kiss architektur ZT GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von kiss architektur ZT GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Alle Leistungen werden von kiss architektur ZT GmbH unter Eigentumsvorbehalt übergeben und sind bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Im Verzugsfall ist kiss architektur ZT GmbH jedenfalls zur Zurücknahme berechtigt. Bei Zurückforderung oder Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch kiss architektur ZT GmbH liegt nur dann ein Vertragsrücktritt vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

8.2    Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der kiss architektur ZT GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von kiss architektur ZT GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen der kiss architektur ZT GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die vorherige schriftliche Zustimmung von kiss architektur ZT GmbH erforderlich. Sofern diese Zustimmung erteilt wird, steht kiss architektur ZT GmbH und dem Urheber dafür eine gesonderte angemessene Vergütung zu, die individuell vereinbart werden muss.

8.4 Für die Nutzung von Leistungen von kiss architektur ZT GmbH bzw. von Werbemitteln, für die kiss architektur ZT GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen im Rahmen eines Agenturvertrages erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die vorherige schriftliche Zustimmung von kiss architektur ZT GmbH notwendig.

8.5 Für Nutzungen gemäß 8.4. steht der kiss architektur ZT GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

8.6 Der Kunde haftet der kiss architektur ZT GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

8.7. Es obliegt dem Kunden, die aus der Beratung der kiss architektur ZT GmbH stammenden und zur weiteren Benutzung durch den Kunden verwendeten Leistungen in jeglicher Form selbst vollumfassend rechtlich, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, patent-, muster-, straf- und verwaltungsrechtlich zu überprüfen sowie allfällige Rechte Dritter zu prüfen, sofern kiss architektur ZT GmbH nicht ausdrücklich schriftlich dafür einen gesonderten Auftrag erhalten hat.

9. Kennzeichnung

9.1 kiss architektur ZT GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf kiss architektur ZT GmbH und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2. kiss architektur ZT GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10. Aufbewahrung von Unteralgen

10.1 Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei kiss architektur ZT GmbH verwahrt, wobei diese sich dafür auch des elektronischen Urkundenarchivs der Ziviltechniker bedienen kann.

10.2 Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart, trifft kiss architektur ZT GmbH keine wie auch immer geartete Haftung für Fehler oder daraus resultierende Schäden. Der Auftraggeber hat kiss architektur ZT GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Diese übernimmt somit keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Datei entstehen kann.

10.3 Die Aufbewahrungspflicht endet sieben Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote an den Auftraggeber. Durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Auftraggeber kann sich kiss architektur ZT GmbH während dieser Zeit von der Verwahrungspflicht befreien.

10.4 Elektronische oder andere Vervielfältigungen von Originalunterlagen müssen nur gegen entsprechenden Kostenersatz an den Auftraggeber ausgehändigt werden.

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch kiss architektur ZT GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch kiss architektur ZT GmbH zu. kiss architektur ZT GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde kiss architektur ZT GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen muss. kiss architektur ZT GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

11.3 Es obliegt dem Auftraggeber, sämtliche Lieferungen und Leistungen von kiss architektur ZT GmbH auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. kiss architektur ZT GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und Erlaubtheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber kiss architektur ZT GmbH gemäß § 933 b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

11.5 Bei Verbrauchergeschäften kann sich kiss architektur ZT GmbH von den Ansprüchen des Auftraggebers auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht. kiss architektur ZT GmbH kann sich der Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren weise Verbesserung bewirkt wird oder das Fehlende nachgebracht wird.

12. Haftung und Produkthaftung

12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von kiss architektur ZT GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von kiss architektur ZT GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer handelnden Personen, insbesondere Geschäftsführer, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte.

12.2 Jegliche Haftung der kiss architektur ZT GmbH für Ansprüche, die von Dritten auf Grund der von kiss architektur ZT GmbH erbrachten Leistungen (z.B. Planungskonzepte, Skizzen, Entwürfe, etc.) gegen den Kunden erhoben werden, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet kiss architektur ZT GmbH nicht für Prozess- und/oder Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat kiss architektur ZT GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren sechs Monate (?) ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber zwei Jahre ab Setzen der Verletzungshandlung von kiss architektur ZT GmbH. Schadenersatzansprüche sind außerdem, unabhängig vom Rechtsgrund jeweils der Höhe nach mit dem jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.

12.4. Die von kiss architektur ZT GmbH erstellten Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch kiss architektur ZT GmbH zur Ausführung verwendet werden.

13. Besondere Bestimmungen

13.1 Bei jeder Auftragsabwicklung sind % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere % bei Präsentation des Planungskonzeptes, sowie die restlichen % bei Auftragsabschluss mit Legung der Schlussrechnung. Sollte es nach Übergabe der fertigen Version zu Verzögerungen kommen, die im Bereich des Kunden liegen, erfolgt die Endabrechnung spätestens 3 Wochen nach Übergabe des Konzeptes durch kiss architektur ZT GmbH.

Bewertung der Teilleistungen

Die Teilleistungen innerhalb der Gesamtleistung:

(1) Vorentwurf … mit 13%
(2) Entwurf … mit 17%
(3) Einreichung … mit 10%
(4) Ausführungsplanung … mit 33%
(5) Kostenermittlungsgrundlagen … mit 12%
(6) künstlerische Oberleitung … mit 5%
(7) technische Oberleitung … mit 5%
(8) geschäftliche Oberleitung … mit 5%
(9) die volle Planungsleistung zusammen … mit 100%

13.2 Im vereinbarten Honorar enthalten ist ein einmaliger Korrekturvorgang seitens kiss architektur ZT GmbH nach Präsentation des Planungskonzeptes. Dieser erfolgt nach der Erstabnahme durch den Kunden. Der Kunde erstellt hierfür eine schriftliche Korrekturliste, die als Basis für die Korrekturen gilt. Es gilt als wohlverstanden, dass es sich dabei nur noch um geringfügige Korrekturen handelt. Sollten die gewünschten Änderungen über diesen Umfang hinausgehen, verrechnet kiss architektur ZT GmbH diese Leistungen nach Zeitaufwand. kiss architektur ZT GmbH verpflichtet sich, dem Kunden hierüber ein entsprechendes Offert zu legen.

13.3 Dienstleistungen vor Ort (Workshops, Vorträge, Schulungen, Konzeptvorstellung, Kick-Off etc.) sowie die spätere Hilfestellung bei der Umsetzung werden nach dem tatsächlichen Aufwand zuzüglich Fahrtzeiten verrechnet.

Innerhalb Wiens wird eine Wegzeitpauschale von € 50,- berechnet. Außerhalb Wiens werden € 50,- plus ein Kilometergeld von 0,50 €/km verrechnet, gerechnet ab Stadtgrenze Wien zum Einsatzort und zurück.

13.4 Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr), werden die Mehrkosten nach folgender Tabelle gesondert in Rechnung gestellt.

*) zwischen 18.00 und 20.00 Uhr: 50% Aufschlag
*) zwischen 20.00 und 06.00 Uhr: 100% Aufschlag
*) zwischen 06.00 und 08.00 Uhr: 50% Aufschlag
*) an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig: 100% Aufschlag

13.5 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in bestehende Designkonzepte, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden oder Dritte, die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen übernimmt kiss architektur ZT GmbH keinerlei Haftung. Allfällige Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch kiss architektur ZT GmbH werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

13.6 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass kiss architektur ZT GmbH nicht für allfällige Schäden, die sich durch die Unterstützung der Leistungserbringung durch Fremdleistungen ergeben, haftet.

13.7. Für die Hilfe bei der Umsetzung eines neuen Planungs-Konzeptes sowie sämtliche andere Empfehlungen in welcher Form auch immer (Farben, Pflanzen, Wegleitsysteme, räumliche Veränderungen, Lichtkonzepte, Akustik, künstlerische Gestaltung, usw.) übernimmt kiss architektur ZT GmbH keinerlei Haftung. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die ihm oder Dritten aus der Umsetzung dieser Konzepte entstehen, zur Gänze selbst.

14. Datenschutz

Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise der Zusendung von Angeboten und Newsletter in Papier- und elektronischer Form, sowie zum Hinweis auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post bis auf Widerruf zugesendet wird.

15. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen kiss architektur ZT GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Erfüllungsort ist der Sitz von kiss architektur ZT GmbH in Wien. Bei jeglichem Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald kiss architektur ZT GmbH den Gegenstand dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen kiss architektur ZT GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von kiss architektur ZT GmbH in Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist kiss architektur ZT GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Irrtümer, Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten.
© kiss architektur ZT GmbH, März 2016